Auf Ihrer Konferenz in Düsseldorf haben die Verbraucherschutzminister der Länder einen Vorschlag für eine rechtsverbindliche Definition der Begriffe ‘vegan’ und ‘vegetarisch’ beschlossen. Die Formulierung hatte eine Arbeitsgruppe der Länder ausgearbeitet, an der auch der VEBU und die Lebensmittelwirtschaft beteiligt waren.
Länder stehen einstimmig hinter der vorgeschlagenen Definition
“Wir freuen uns, dass wir mit Ländern und Lebensmittelwirtschaft eine Formulierung finden konnten, die den Erwartungen der interessierten Verbraucher völlig entspricht. Dass die Länder sich einstimmig hinter die Definition gestellt haben, sendet ein starkes Signal nach Berlin und Brüssel. Nun ist die Bundesregierung in der Pflicht, sich gegenüber der EU-Kommission für eine schnelle Regelung einzusetzen”, sagt Till Strecker, Leiter VEBU-Politik.
Mehr Klarheit für Händler, Hersteller und Verbraucher
Aktuell sind die Begriffe ‘vegan’ und ‘vegetarisch’ nicht rechtsverbindlich definiert. Das führt in wichtigen Detailfragen zu Unsicherheiten bei Händlern und Herstellern sowie bei den Verbrauchern. Die nun beschlossene Formulierung legt ausreichend strenge Maßstäbe an, sodass sie Verbrauchern verlässliche Orientierung bietet. Gleichzeitig wird durch einen pragmatischen Ansatz gewährleistet, dass das Angebot an veganen und vegetarischen Produkten nicht unnötig eingeschränkt wird.
Verlässliche Definition nötig
Die Notwendigkeit einer verlässlichen Definition hatte der europäische Gesetzgeber schon 2011 erkannt. In der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) wird die EU-Kommission verpflichtet, Kriterien für die freiwillige Kennzeichnung von Lebensmitteln als für Veganer oder Vegetarier geeignet zu erlassen. Dieser Auflage ist die Kommission trotz zunehmenden Drucks von Politik, Verbraucherschutzverbänden und Wirtschaft bisher nicht nachgekommen.
V-Label bietet Sicherheit
Verlässliche Kennzeichnung von vegetarischen und veganen Lebensmitteln und Produkten bietet das V-Label, ein international geschütztes Qualitätssiegel. Es wird als Orientierungshilfe auf Verpackungen eingesetzt. Verbraucher können so beim Einkauf oder im Restaurant auf den ersten Blick erkennen, ob ein Produkt für sie geeignet ist. Das V-Label wird in Deutschland vom VEBU vergeben.
Informationen zum V-Label findet ihr auf der Seite vom V´VEBU.
was für ein nichts sagender bericht. wie definieren die Label-macher denn eigentlich vegan? vegane zutaten? wurden zur weiterverarbeitung auch nur vegane zutaten verwand? stichwort: gelantine zum klären von säften? ist die verpackung auch vegan? stichwort: kasein als etikettenkleber. schade ist auch, dass der vegan-label so schlecht vom vegetarischen zu unterscheiden ist.